Interview mit Hardy-Thorsten Panknin
Was können wir persönlich tun, um uns vor solch einer Infektion zu schützen? Gibt es allgemeine Regeln, die wir beachten sollten?
Im Krankenhausbereich gilt: Sorgfältige Händehygiene nach jedem Patientenkontakt. Bei pflegerischen oder ärztlichen Maßnahmen, die zu einer Aufwirbelung von MRSA führen können, sollten Haube und Mundschutz angelegt werden. In jedem Fall sollte versucht werden, den Patienten durch Dekontaminationsmaßnahmen von der MRSA-Besiedlung zu befreien. Das Risiko der Weiterverbreitung wird damit erheblich verringert. In der Klinik sollte auch ein „Frühwarnsystem“ etabliert sein, das es ermöglicht, frühere MRSA-Patienten, die erneut aufgenommen werden, als solche sofort zu erkennen. Weniger klar ist, was im ambulanten Bereich, z. B. in der Altenpflege, in der Arztpraxis oder in Rehabilitationseinrichtungen zu geschehen hat. Die derzeit in mehreren Bundesländern gegründeten MRSA-Netzwerke erarbeiten konkrete Empfehlungen hierzu.
Woran kann man erkennen, ob man mit MRSA infiziert ist? Gibt es typische Symptome?
Es ist zu unterscheiden zwischen Infektion und Kolonisation. Eine Kolonisation bemerkt man nicht, sie verläuft völlig symptomlos. Eine Infektion äussert sich je nach betroffenem Organ mit entzündlichen Organsymptomen. Z. B. an der Haut: Abszesse, Furunkel; an den Bronchien: eitriger Auswurf mit Fieber; im Harntrakt: häufiger Harndrang mit Schmerzen beim Wasserlassen; an einem diabetischen Fußulcus (Geschwür): verstärkte eitrige Sekretion, Geruchsbildung.
Sollten wir in Zukunft auf Antibiotika verzichten?
Vor allem die massiv zunehmende Anwendung von Fluorchinolonantibiotika in Klinik und Praxis hat in den letzten Jahren die Ausbreitung von MRSA sicher begünstigt. Fluorchinolone (spezielle Antibiotikasubstanz) sollten daher mit Augenmaß verordnet werden. Grundsätzlich muss aber betont werden, dass eine Antibiotikatherapietherapie, die indiziert ist, auch konsequent durchgeführt werden sollte. Die aktuelle Ausbreitung von MRSA geht allenfalls in zweiter Linie auf das Konto von Fehlern bei der Antibiotikaverordnung. In erster Linie sind Hygienefehler daran schuld.
Die Medien berichten, dass zum Beispiel, niederländische Kliniken, deutsche Patienten erst einmal grundsätzlich in Quarantäne unterbringen, weil die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie mit MRSA infiziert sind. Ist das richtig? Gibt es Zahlen, die das verdeutlichen?
Eindeutig. In den Niederlanden liegt die MRSA-Rate (d.h. die Anzahl der nachgewiesenen S.-aureus-Stämme, die resistent sind) bei < 1%, bei uns in großen Krankenhäusern derzeit bei 20 %. Die Niederlande machen allerdings auch noch vieles andere besser als wir: Eine Intensivstation erhält beispielsweise nur dann eine amtliche Zulassung, wenn ein Hygieniker (Facharzt) per Dienstvertrag zur fortlaufenden Betreuung verpflichtet ist, und wenn genügend Hygienefachkräfte vorhanden sind.
Was tun die deutschen Krankenhäuser dagegen? Gibt es seit Bekannt werden dieser Gefahrenquelle, eine konkrete Vorgehensweise?
Leider unternehmen die Krankenhäuser vielerorts zu wenig. Es ist bekannt, dass die meisten Krankenhäuser keinen eigenen Hygieniker und keine eigene Hygienefachkraft beschäftigen, sondern diese Dienste in viel zu geringer Stundenzahl extern „einkaufen“. Oft handelt es sich um nicht viel mehr als eine „Feigenblatt“-Hygiene. Dieses Problem wird von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene seit Jahren thematisiert, leider ohne allzu großen Erfolg. Eine billige Schuldzuweisung an die Geschäftsführungen von Krankenhäusern wird allerdings dem Problem nicht gerecht. Bei gedeckeltem Gesamtbudget würde jede personelle Aufstockung des Hygieneteams dazu führen, dass andernorts Stellen gekürzt werden. Es macht keinen Sinn, eine Hygienefachkraft einzustellen, wenn dafür zwei Stellen im Reinigungsdienst gestrichen werden müssen. Die Politik ist daher gefordert, für eine separate Finanzierung der Krankenhaushygiene zu sorgen.
Immer häufiger weisen die Krankenhaus-Verwaltungen ihre Mitarbeiter an, Abstriche zum Nachweis von MRSA aus Kostengründen zu unterlassen. Sie haben bereits zu diesem Abstrich, dem so genannten Screening, geschrieben. Ist das die effektivste Maßnahme um die Weiterverbreitung zu stoppen?
Ganz sicher ja. Nur wer das Risiko kennt, kann Gegenmaßnahmen ergreifen. Im sog. MRSA-Euregio-Projekt Münsterland, dessen Ziel es ist, die niederländischen Qualitätsstandards beim Umgang mit MRSA zu erreichen, wird daher die Bereitschaft der Kliniken, solche Abstriche durchzuführen, regelmäßig überprüft.
Sie haben im April vergangenen Jahres auf dem 9. Internationalen Kongress der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene referiert. Ist dort die Vorgehensweise zur Bekämpfung der MRSA schon konkret geworden?
Welche Hygienemaßnahmen im Prinzip sinnvoll sind, ist von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institut schon seit vielen Jahren festgelegt und veröffentlicht worden. Es hapert dagegen mit der Umsetzung.
Wie viel Gewicht können Maßnahmen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene haben? Brauchen wir Ihrer Einschätzung nach, ein neues Gesetz zur Einhaltung der Hygienevorschriften und Präventionsmaßnahmen?
Ein Gesetz ist aus meiner Sicht nicht unbedingt nötig und möglicherweise zu unflexibel. Was aber dringend benötigt wird, sind verbindliche Krankenhaus-Hygieneverordnungen der Bundesländer. Bisher gibt es solche Verordnungen nur in einzelnen Bundesländern, beispielsweise im Saarland oder Nordrhein-Westfalen.
Katrina Sausverde-Ellger
Herr Hardy-Thorsten Panknin ist Fachjournalist für Medizin mit Schwerpunkt klinischer Infektiologie in Berlin. Er hat in den letzten Jahren zahlreiche infektiologische Fachveranstaltungen in Deutschland zu dieser Problematik organisiert.









