Gesetz zur Krankenhausfinanzierung verabschiedet

Das Wortungetüm hat 37 Buchstaben und hebt den Graben zwischen Politik und Ärzteschaft noch tiefer aus: Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat dem „Krankenhausfinanzierungsreformgesetz“ (KHRG) zugestimmt. Ein „stabiles finanzielles Fundament und eine klare Zukunftsperspektive“, behauptet Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), „Strafe statt Hilfe für die Krankenhäuser“, meint der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum.

Für das Jahr 2009 erhalten die Krankenhäuser 3,5 Mrd. Euro oder fast sieben Prozent zusätzliche Mittel. Das Finanzvolumen, das den Krankenhäusern allein aus der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung steht, beträgt damit rund 56 Milliarden Euro. Hinzu kommen auch höhere Aufwendungen anderer Kostenträger (Beihilfe, Private Krankenversicherung, etc.). Ergänzend beteiligt sich der Bund mit 75 Prozent an zusätzlichen Investitionen der Länder für die Sanierung und Neuausrüstung der Kliniken. Dafür stehen ausreichende Finanzhilfen aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung zur Verfügung. Die Einzelheiten werden zwischen Bund und Ländern bis zum Jahresende 2009 festgelegt.
Das Wichtigste aus dem Gesetz:

  • Ab dem Jahr 2009 werden die für die Jahre 2008 und 2009 tarifvertraglich vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerungen zu 50 Prozent durch die Krankenkassen refinanziert.
  • Das Statistische Bundesamt wird bis Mitte 2010 einen Orientierungswert ermitteln, der die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich erfasst und voraussichtlich ab dem Jahr 2011 als Alternative zur bisherigen strikten Grundlohnanbindung der Krankenhauspreise dienen kann.?
  • Ein Förderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern eingeführt, wodurch in drei Jahren bis zu 17000 neue Stellen im Pflegedienst zu 90 Prozent durch die Krankenkassen zusätzlich finanziert werden. Die Krankenhäuser zahlen nur noch zehn statt 30 Prozent Eigenanteil an diesen Kosten.
  • Der „Sparbeitrag“ (GKV-Rechnungsabschlag in Höhe von 0,5 Prozent) wird zum Jahresbeginn 2009 abgeschafft.
  • Zukünftig müssen die Krankenhäuser verstärkt selbst dafür Sorge tragen, dass die von den Versicherten zu leistenden Zuzahlungen auch tatsächlich gezahlt werden.

JD


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