Grippe, Mumps und Röteln – Pikser gegen diese Krankheiten gehören zu einzelnen Lebensphasen, ein Impfmarathon begleitet die Biografie. Von C wie Cholera bis W wie Wundstarrkrampf: Gegen insgesamt 22 Krankheiten kann sich ein Bundesbürger derzeit schützen lassen. Wirkungsvoll. Und wer bewirkt, dass die Kasse stimmt? Wer übernimmt die Kosten?
Die meisten Krankenkassen in Deutschland übernehmen freiwillig die Kosten für die saisonale Impfung gegen Grippe (Influenza) – dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Centrums für Reisemedizin (CRM) bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen. Diese Kassen veröffentlicht das CRM auf seiner Internetseite www. impfkontrolle.de, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als wichtige und neutrale Informationsseite zum Thema anerkannt wird.
Dem gegenüber sind die Kassen jedoch dazu verpflichtet, die Grippe-Impfung ihrer Mitglieder zu zahlen, wenn es sich um Risikogruppen wie chronisch Kranke sowie Menschen ab 60 Jahre handelt – diese erkranken zwar seltener, der Krankheitsverlauf jedoch ist meist schwerwiegender.
Die KKH-Allianz hat sich zur freiwilligen Zahlung bereit erklärt. Für alle Versicherten übernimmt sie die Kosten der Grippeschutz-Impfung, die laut Robert-Koch-Institut jährlich zwischen 8000 und 11.000 Menschen in Deutschland das Leben kostet. Die Krankenkasse mit Sitz Hannover verlangt weder Vorkasse noch Vorleistungen. Und mit Blick auf die jetzt grassierende Schweinegrippe: Wenn der Hausarzt einen so genannten Schweinegrippe-Test empfiehlt, wird der Versicherte auch in diesem Fall nicht zur Kasse gebeten.
Wie verhält es sich mit den restlichen Impfkosten? Hier versichert die KKH-Allianz: „Wir übernehmen die Kosten für die im Inland üblichen Schutzimpfungen im Rahmen der bestehenden regionalen Verträge und Vereinbarungen.“ Auf ihrer Homepage listet sie einige Beispiele auf: Diphterie, Kinderlähmung sowie Wundstarrkrampf (Tetanus). Einschränkungen gibt es bei Keuchhusten, Masern, Mumps und Röteln: Hier werden die Impfungen abhängig von Alter, Risiko und Indikation übernommen. Die so genannte HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs zum Beispiel erhalten Mädchen von elf bis 17 Jahren kostenlos – nach einer ärztlichen Beratung.
Die Kostenübernahme für Schutzimpfungen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Seit April 2007 legt das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (Paragraf 20) fest, dass Schutzimpfungen zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen gehören. Durch dieses Wettbewerbsstärkungs-Gesetz haben gesetzlich Versicherte Anspruch unter anderem auf Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlen werden – dies teilt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage mit.
Die gesetzlichen Kassen müssen also allen Mitgliedern eine Influenza-Impfung finanzieren, wenn diese zu jenen Gruppen gehören, für die die STIKO eine Immunisierung empfiehlt. Die STIKO ist ein Expertengremium, das nach dem Infektionsschutzgesetz Empfehlungen zu Schutzimpfungen ausspricht. Auf Grundlage dieser STIKO-Empfehlungen bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss, für welche Impfungen die Kosten als Pflichtleistung von den Krankenkassen übernommen werden. Welche sind das?
1) Impf-Empfehlungen für Säuglinge und Kinder
- Diphterie
- Haemophilus influenza Tyb b
- Hepatitis B
- Keuchhusten
- Kinderlähmung
- Masern
- Meningokokken
- Mumps
- Pneumokokken
- Röteln
- Tetanus
- Windpocken
2) Impf-Empfehlungen für Mädchen und Erwachsene
- Grippe (Influenza): Personen ab 60 Jahre
- Humane Papillomaviren: Mädchen zwischen zwölf und 17 Jahren
- Pneumokokken: Personen ab 60 Jahre
3) Impf-Empfehlungen für weitere bestimmte Risikogruppen
- Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME): zum Beispiel Personen, die in Risikogebieten leben
- Hepatitis A: Zum Beispiel Personen, die in Kliniken oder Kindergärten leben
Krankenkassen sind dazu verpflichtet, sich an diese Schutzimpfungs-Richtlinien zu halten und die Kosten für die festgelegten Impfungen zu übernehmen. Es steht ihnen frei, weitere Kosten für Impfungen zu tragen, die nicht Bestandteil der Richtlinie über Schutzimpfungen sind – zum Beispiel Reiseimpfungen.
Wie verhält es sich bei der Schweinegrippe?
Zur Impfung gegen diese Neue Grippe hatte das einst schwarz-rote Kabinett im August dieses Jahres die „Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A (H1N1)“ beschlossen. „Damit wird die Impfung für jeden Versicherten, der sich impfen lassen möchte, von der Krankenkasse bezahlt“, heißt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit. „Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat erklärt, für seine Versicherten die Kosten der Impfung ebenfalls zu übernehmen.“ Die Impfungen, heißt es weiter, sollten „zunächst“ von den Krankenkassen bezahlt werden. Sollten sich mehr als 50 Prozent der Bevölkerung impfen lassen wollen, werde der Staat eintreten.
Damit stehen der umfangreichsten Impfaktion in Deutschland keine finanziellen Hindernisse im Weg: Wer sich impfen lassen möchte, kann dies kostenlos tun. Praxisgebühren werden nicht fällig.










